Mögliche Kulanzregelungen seitens der Vercharterer
Viele Charterfirmen bieten auf Grund der ungewöhnlichen Lage individuelle Kulanzregelungen für betroffene Kunden an. Geld wird hierbei im Regelfall nicht erstattet, aber eine Verrechnung der Zahlung mit einer zukünftigen Buchung ist in den meisten Fällen möglich. Dies wird Fall für Fall behandelt, sofern der Ernstfall für Sie eintritt.
Bitte kontaktieren Sie uns hierzu erst wenn Sie konkret durch eine Flugstornierung oder Reisesperre betroffen sind, oder Ihr Törn in den nächsten 30 Tagen stattfindet!
Vorzeitiger Reiserücktritt
Ein vorzeitiger Reiserücktritt, ohne pandemiebedingte Anreiseschwierigkeiten, wird ganz normal nach den vertraglichen Stornobedingungen abgewickelt.
Wissenswertes zur Reiserücktrittversicherung
Leider trägt keine Versicherung die Kosten für Storno wegen unmöglicher oder erschwerter Anreise. Beim Versicherer Pantaenius ist eine Covid 19 Erkrankung durch die Reiserücktrittsversicherung abgedeckt, sofern die Police vor dem 16.03.2020 abgeschlossen wurde. Sollten Sie über einen anderen Versicherer versichert sein, klären Sie bitte ab, ob pandemische Erkrankungen wie Covid-19 abgedeckt sind. Alle anderen Krankheiten und Rücktrittsfälle sind normal versichert!
Rechtliche Aspeke für bestehende Charterverträge
Vertraglich ist kein Sonderstornierungsrecht des Chartervertrags vorgesehen, da die individuelle Anreise nicht an die Vermietung der Yacht gekoppelt ist. Somit sind gestrichene Flüge oder Einreisesperren aus bestimmten Ländern das Risiko des Kunden.
Wichtiges für Neubuchungen
Für neue Buchungen werden gelockerte Storno und Zahlungsbedingungen angeboten.
Es bleibt nur, auf das Beste zu hoffen und darauf, dass die Beschränkungen bald wieder gelockert oder aufgehoben werden können. Wir bleiben für Sie am Ball und in engem Kontakt mit den Vercharterern der unterschiedlichen Destinationen. Bleiben Sie gesund!
Herzlichst Ihr
Bora Inceören (CEO)
Bei Fragen kontaktieren Sie mich gerne
Bora Inceören
✉ bora@argos-yachtcharter.de
☏ +49 (0)611 66051