Stornierungsbedingungen: AGB
Anträge des Mieters auf Änderung des Mietdatums werden vom Vermieter nach Möglichkeit ohne finanzielle Einbußen geprüft.
Kündigt der Mieter den Mietvertrag aus einem anderen Grund als der Nichterbringung oder verspäteten Bereitstellung des Bootes durch den Vermieter, behält der Vermieter die geleisteten Anzahlungen ein. Gelingt es dem Vermieter, das reservierte Boot erneut zu vermieten, erstattet er dem Mieter die Anzahlungen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 300 € (zzgl. MwSt.) und gegebenenfalls der Differenz zwischen dem ursprünglichen Mietpreis und dem Preis, zu dem er das Boot im gleichen Zeitraum erneut vermieten konnte. Kann der Vermieter dem Mieter aufgrund von Schäden oder anderen Gründen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, das Boot oder ein gleichwertiges Boot zum vereinbarten Termin und/oder für die vereinbarte Dauer nicht zur Verfügung stellen und überschreitet der Nutzungsausfall mehr als die Hälfte der ursprünglich vertraglich festgelegten Mietdauer, kann der Mieter den Vertrag kündigen und die vollständige Rückerstattung aller bereits geleisteten Zahlungen verlangen. Beträgt der Nutzungsausfall weniger als die Hälfte, hat der Mieter lediglich Anspruch auf eine dem Ausfall entsprechende Preisminderung. Unter keinen Umständen hat der Mieter Anspruch auf weitere Entschädigungen oder Schadensersatz jeglicher Art seitens des Vermieters.