Stornierungsbedingungen: AGB
Stornierung oder vorzeitige Beendigung
Im Falle einer Stornierung des Chartervertrags durch den Charterer aus irgendeinem Grund, außer wie in Klausel 3 (c) (III) genannt, behält der Eigentümer alle bis zum Stornierungsdatum geleisteten Zahlungen ein. Der Eigentümer behält sich das Recht vor, die Anzahlungen abzüglich etwaiger Rabatte, Provisionen oder Verwaltungskosten nur dann zurückzuerstatten, wenn es ihm gelingt, die Yacht für denselben Zeitraum und zu denselben Bedingungen an einen anderen Charterer zu vermieten. Sollte der Charterer den Chartervertrag vorzeitig beenden und die Yacht vor dem in diesem Vertrag festgelegten Datum zurückgeben, ist der Eigentümer nicht zur anteiligen Rückerstattung der Chartergebühr verpflichtet. Totalverlust der Yacht 12. Sollte die Yacht vor oder während der Charterperiode einen tatsächlichen oder fiktiven Totalverlust erleiden, gilt dieser Vertrag als beendet, und der Charterer hat Anspruch auf Rückerstattung aller im Voraus an den Eigentümer gezahlten Chartergebühren, jedoch nur dann, wenn der Verlust vor oder während der Charterperiode eingetreten ist, vorausgesetzt, der Charterer oder seine Besatzung waren für den Verlust nicht verantwortlich.