Stornierungsbedingungen: AGB
Storniert der Mieter das Boot, verfällt die zum Zeitpunkt der Stornierung gezahlte Maklerprovision sowie die Miete. Storniert der Mieter das Boot nach dem Fälligkeitstag der Schlusszahlung gemäß Mietvertrag/Rechnung, verfällt die gesamte Maklerprovision sowie die Miete. Der Mieter hat jedoch das Recht, den Mietvertrag anstelle der Stornierung an einen anderen Mieter zu übertragen, der vom Bootseigentümer akzeptiert werden kann. Sobald der Vertrag für den Bootseigentümer rechtskräftig geworden ist, ist er nicht berechtigt, den Vertrag ohne Zustimmung des Mieters aus anderen als den in § 1b, 3a, 4a und 4b genannten Gründen zu kündigen.