Stornierungsbedingungen: AGB
Bei einer Stornierung durch den Mieter vor oder während des Mietzeitraums oder bei Zahlungsverzug des Mieters nach erfolgter Zahlungsaufforderung ist der Eigentümer berechtigt, alle bis zur Stornierung geleisteten Zahlungen einzubehalten. Unbeschadet der Rechte des Eigentümers erstattet der Eigentümer oder sein Makler dem Mieter den nach der Weitervermietung verbleibenden Nettobetrag, sofern er die Yacht für den gesamten oder einen Teil des Zeitraums zu denselben Bedingungen oder zu einem reduzierten Preis an einen anderen Mieter weitervermieten kann. Die Berechnung erfolgt wie folgt: Die ursprüngliche Gebühr abzüglich Provisionen wird von der dem Eigentümer aus der Weitervermietung zustehenden Nettomiete für den Zeitraum abgezogen. Hinzu kommen alle dem Eigentümer durch die Weitervermietung entstandenen angemessenen Mehrkosten, einschließlich Provisionen. Der berechnete Betrag wird vom tatsächlich vom Mieter erhaltenen Betrag abgezogen, und ein etwaiger Restbetrag wird dem Mieter ausgezahlt. Es ist beabsichtigt, dass der Eigentümer aus einer Weitervermietung nicht weniger Nettoerlös erhält, als er bei Erfüllung des ursprünglichen Vertrags erhalten hätte. Der Eigentümer ist verpflichtet, sich nach besten Kräften um eine Weitervermietung der Yacht zu bemühen und darf seine Zustimmung zur Weitervermietung nicht unbillig verweigern. Charteranfragen, die der Yacht, ihrem Ruf, ihrer Besatzung oder ihrem Zeitplan schaden könnten, können jedoch abgelehnt werden.