Stornierungsbedingungen: AGB
Artikel 7. STORNIERUNG DURCH DEN MIETER: Storniert der Mieter den Mietvertrag vor Übernahme des Bootes, erfolgt keine Rückerstattung. Bei Stornierung nach Abfahrt oder Nichterscheinen zum vereinbarten Abfahrtstermin erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung. Kann der Vermieter das reservierte Boot jedoch erneut vermieten, werden alle geleisteten Anzahlungen erstattet. Ist das übergebene Boot bei der Übernahme nicht seetüchtig, sei es aufgrund fehlender sicherheitsrelevanter Komponenten oder aufgrund von Verstößen gegen die Vorschriften, und kann der Vermieter kein gleichwertiges oder besseres Boot anbieten, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten und erhält alle gezahlten Beträge zurückerstattet. Weitergehende Entschädigungen sind ausgeschlossen. Der Mieter kann die Anmietung eines Ersatzbootes mit ähnlichen Spezifikationen nicht ablehnen. Nach Übernahme des Bootes ist eine Kündigung des Vertrags nicht mehr möglich.
Artikel 8. VOLLE ODER TEILWEISE STORNIERUNG DURCH DEN VERMIETER: Bei nachgewiesener Inkompetenz des Skippers oder der Crew oder bei Nichtvorlage der erforderlichen Qualifikationen behält sich der Vermieter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Falls die Wetterbedingungen das Bootfahren gefährlich machen, gibt der Vermieter dem Mieter die Möglichkeit, die Bootsmiete zu verschieben oder eine Rückerstattung zu erhalten.