Stornierungsbedingungen: AGB
Kann der Charterkunde die Reise nicht antreten, muss er die Chartergesellschaft unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt des entsprechenden Zugangs der Chartergesellschaft. Gelingt es, unter gleichen Bedingungen einen Ersatzkunden zu finden, erhält der Charterkunde die bis dahin geleisteten Zahlungen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 150 € zurück. Der Charterkunde kann nur mit Zustimmung und schriftlicher Einwilligung der Chartergesellschaft einen geeigneten Ersatzkunden benennen, der den Vertrag übernimmt. Im Falle einer Ersatzcharter mit Preisnachlass oder für einen kürzeren Zeitraum wird dem Charterkunden die jeweilige Differenz zuzüglich der Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Wurden unterschiedliche Abhol- und Rückfahrthäfen oder ausländische Häfen vertraglich vereinbart, erhöht sich die Entschädigung jeweils um 20 %. Die Chartergesellschaft kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die entstandenen Kosten nicht fristgerecht bezahlt werden, und behält sich ausdrücklich das Recht vor, weitere Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages geltend zu machen. In allen anderen Fällen hat die Chartergesellschaft Anspruch auf den vertraglich vereinbarten Charterpreis.
... Der Abschluss einer Charterausfallversicherung mit besonderer Deckung für chartertypische Risiken (z. B. Ausfall des Skippers führt zur Stornierung der gesamten Reise) wird daher dringend empfohlen.