Stornierungsbedingungen: AGB
Stornierung durch den Charterer und Kreuzfahrtabbruch
Im Falle einer Stornierung durch den Charterer hat der Reeder das Recht, die geleisteten oder noch zu leistenden Anzahlungen einzubehalten oder zu verlangen, wenn die Stornierung vor Zahlung des Restbetrags mitgeteilt wird. Erfolgt die Stornierung nach Zahlung des Restbetrags, werden die Anzahlungen und der Restbetrag einbehalten bzw. zurückgefordert. Im Falle eines Kreuzfahrtabbruchs besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.