Stornierungsbedingungen: AGB
Im Falle einer Stornierung des Chartervertrags durch den Charterer aus irgendeinem Grund, außer wie in Klausel 3 (c) (iii) genannt, nach Unterzeichnung dieses Vertrags, behält der Eigentümer alle bis zum Stornierungsdatum geleisteten Vorauszahlungen ein. Der Eigentümer behält sich das Recht vor, diese Anzahlungen nur dann zurückzuerstatten, wenn es ihm gelingt, die Yacht für denselben Zeitraum und zu denselben Bedingungen an einen anderen Charterer zu vermieten. Sollte der Charterer den Chartervertrag vorzeitig beenden und die Yacht vor dem im Vertrag festgelegten Datum zurückgeben, ist der Eigentümer nicht zur anteiligen Rückerstattung der Chartergebühr verpflichtet.