Stornierungsbedingungen: AGB
Der Mieter kann vom Vertrag zurücktreten, verliert jedoch den Anspruch auf Rückerstattung der als Anzahlung zur Bestätigung der exklusiven Reservierung geleisteten Beträge. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens sechzig Tage vor Mietbeginn. Erklärt der Mieter ab diesem Zeitpunkt, dass er das Schiff nicht nutzen kann, hat der Eigentümer Anspruch auf die volle Mietgebühr. Wird das Schiff auf Wunsch des Mieters oder aufgrund dessen eigenen Verschuldens storniert, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Auch die Nichtnutzung des Schiffes während der Mietzeit berechtigt den Mieter nicht zu einer Rückerstattung.
Kann der Eigentümer das gemietete Schiff aufgrund von Schäden oder anderen Gründen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, nicht liefern, hat er die Möglichkeit, innerhalb von drei Tagen ein anderes Schiff ähnlicher Eigenschaften bereitzustellen. In diesem Fall ist er jedoch nur verpflichtet, dem Mieter die Kosten für die nicht genutzten Tage zu erstatten. Sollte die Verzögerung über den vorgenannten Zeitraum hinaus andauern, ist der Mieter berechtigt, die Kündigung des Vertrags und die Rückerstattung der gezahlten Gebühren zuzüglich Zinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen, hat jedoch keinen Anspruch auf eine andere Form der Entschädigung.