Stornierungsbedingungen: AGB
Im Falle der Kündigung des Chartervertrags durch den Charterer hat dieser den Vermieter unverzüglich schriftlich zu informieren. Dieser ist berechtigt, folgende Beträge einzufordern oder einzubehalten:
a) die Anzahlung, sofern die Kündigung vor dem vereinbarten Abrechnungstermin eingeht.
b) die volle Chartergebühr, sofern die Kündigung innerhalb von 30 Tagen vor der Abreise eingeht.
Kann der Vermieter die Yacht jedoch für denselben Zeitraum zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen an andere Charterer weitervermieten, erstattet er alle erhaltenen Zahlungen abzüglich aller für diesen und den neuen Charter angefallenen Kosten (einschließlich Provisionen). Wird der Törn freiwillig abgebrochen, erhält der Charterer keine Rückerstattung, trägt jedoch alle Kosten, die durch die vorzeitige Weitervermietung an den Vermieter entstehen.