Stornierungsbedingungen: AGB
Änderungswünsche des Mieters hinsichtlich der Mietdaten werden vom Vermieter berücksichtigt, sofern er ihnen ohne finanzielle Folgen für den Mieter nachkommen kann.
Wenn der Mieter aus irgendeinem Grund, mit Ausnahme der Nichtbereitstellung oder Verzögerung des Bootes durch den Vermieter, von der Miete zurücktritt und den Vertrag kündigt, verbleiben die gezahlten Kautionen im Eigentum des Vermieters. Gelingt es dem Vermieter, das reservierte Boot erneut zu vermieten, erstattet er dem Mieter die gezahlten Kautionen abzüglich der Verwaltungsgebühr von 300 Euro zzgl. MwSt. und gegebenenfalls der Differenz zwischen dem Mietpreis und dem Preis, zu dem das Boot im gleichen Zeitraum erneut hätte gemietet werden können.
Ist der Vermieter aufgrund eines Schadens oder aus einem anderen, von ihm nicht zu vertretenden Grund nicht in der Lage, dem Mieter das Boot oder ein gleichwertiges Boot zum vereinbarten Termin und/oder für die vereinbarte Dauer zur Verfügung zu stellen, und übersteigt der Nutzungsausfall die Hälfte der ursprünglich im Vertrag vereinbarten Mietdauer, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten und die volle Rückerstattung der bereits gezahlten Beträge verlangen. Ist der Nutzungsausfall geringer, kann der Mieter lediglich eine diesem Ausfall entsprechende Minderung des Mietpreises verlangen.
Der Mieter kann unter keinen Umständen zusätzliche Entschädigungen oder Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen.