Stornierungsbedingungen: AGB
Kann der Charterkunde die Reise nicht antreten, hat er dies dem Vercharterer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wobei der Zeitpunkt des entsprechenden Zugangs des Vercharterers maßgeblich ist. Gelingt eine Ersatzcharter zu gleichen Bedingungen, erhält der Charterkunde die bisher geleisteten Zahlungen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 150,- € zurück. Der Charterkunde kann nur mit Zustimmung und schriftlicher Einwilligung des Vercharterers einen geeigneten Ersatzcharterkunden stellen, der den Vertrag übernimmt. Bei einer Ersatzcharter zu reduzierten Preisen oder für einen kürzeren Zeitraum wird dem Charterkunden die jeweilige Differenz zuzüglich der Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Sind vertraglich abweichende Übergabe- und Rückgabehäfen oder ausländische Häfen vereinbart, erhöht sich die Entschädigung um jeweils 20 %. Der Vercharterer kann bei nicht fristgerechter Zahlung der entstandenen Kosten vom Vertrag zurücktreten und behält sich die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung ausdrücklich vor. In allen anderen Fällen hat der Vercharterer Anspruch auf den vertraglich vereinbarten Charterpreis. Der Abschluss einer Charterrücktrittsversicherung mit spezieller Absicherung chartertypischer Risiken (Ausfall des Skippers führt zur Stornierung des gesamten Törns) ist daher dringend zu empfehlen.