Stornierungsbedingungen: AGB
Bei einer schriftlichen Stornierung der Reservierung durch den Charterer behält sich GWYC das Recht vor, folgende Stornierungsgebühren zu erheben:
- Bei einer Stornierung weniger als sechzig (60) Tage vor Beginn des Charterzeitraums: 50 % der Chartergebühr
- Bei einer Stornierung weniger als sechzig (60) Tage vor Beginn des Charterzeitraums: 100 % der Chartergebühr
- Bei einer Stornierung nach dem Check-in: 100 % der Chartergebühr zuzüglich aller weiteren Kosten, die GWYC dadurch entstanden sind
Findet der Charterer einen Ersatzmieter für denselben Charterzeitraum und zu denselben Bedingungen, behält sich GWYC das Recht vor, die durch die Änderung entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
Muss der Charterer die Reservierung aufgrund eines Todesfalls in der Familie oder einer schweren Krankheit stornieren, ist GWYC nicht verpflichtet, den gezahlten Betrag zurückzuerstatten, stellt jedoch eine Gutschrift für den nicht genutzten Teil der gesamten Chartergebühr aus, die für eine zukünftige Charter mit GWYC auf einem ähnlichen Schiff für einen anderen Zeitraum verwendet werden kann.
Entschädigungen oder Rückerstattungen werden nicht gewährt, wenn der Charterer aufgrund von Situationen wie Krieg, Aufruhr, zivilen Streitigkeiten, Arbeitskämpfen, terroristischen Aktivitäten, außergewöhnlichen sanitären Bedingungen, Naturkatastrophen, Eingriffen der zuständigen Behörden oder anderen unvorhergesehenen Umständen, die als höhere Gewalt gelten können, Unannehmlichkeiten erleidet oder zahlen muss.