Stornierungsbedingungen: AGB
Der Mieter muss den Vermieter schriftlich (per E-Mail oder Brief) über die Stornierung der Miete informieren.
- Mehr als sechs Monate vor Mietbeginn wird/werden die geleistete(n) Kaution(en) zurückerstattet.
- Weniger als sechs Monate vor Mietbeginn verfällt/verfallen die geleistete(n) Kaution(en) zugunsten des Vermieters. Der Vermieter verpflichtet sich, eine erneute Vermietung des Segelboots zu versuchen. Im Falle einer erneuten Vermietung werden alle vom Vermieter erhaltenen Beträge zurückerstattet.
- Weniger als einen Monat vor Mietbeginn verfällt der gesamte Mietbetrag sowie die im Vertrag vereinbarten Optionen und Leistungen zugunsten des Vermieters in Form einer Gutschrift für das laufende Kalenderjahr. Wird die Gutschrift nicht eingelöst, verfallen die erhaltenen Beträge (bei einer erneuten Vermietung des Segelboots werden die gezahlten Beträge zurückerstattet).
- Weniger als 15 Tage vor Charterbeginn gehen der gesamte Mietbetrag, die Optionen und die im Vertrag vereinbarten Leistungen zulasten des Charterers (bei einer Weitervercharterung des Segelboots werden die gezahlten Beträge zurückerstattet).
Bitte beachten Sie: Wenn sich ein Crewmitglied (Skipper oder Host/Hostess) für eine Charter anmeldet, wird ihm bei einer Stornierung weniger als einen Monat im Voraus eine Entschädigungsgebühr in Höhe von 100 % des Betrags seiner Dienstleistung berechnet.