Stornierungsbedingungen: AGB
Im Falle der Freistellung des Charterers vom Chartervertrag muss er den Vermieter unverzüglich schriftlich informieren, der berechtigt ist, Folgendes einzufordern oder einzubehalten:
a) die Anzahlung, wenn die Mitteilung vor dem Datum eingeht
stimmte der Einigung zu.
b) die volle Chartergebühr, wenn die Mitteilung innerhalb von 30 Tagen vor
verlassen.
Wenn der Vermieter die Yacht jedoch für denselben Zeitraum zu denselben ursprünglich vereinbarten Bedingungen an andere Charterer weitervermieten kann, erstattet er alle erhaltenen Zahlungen abzüglich aller Kosten (einschließlich Provisionen), die für diese und die neue Charter angefallen sind. Wenn der Törn freiwillig unterbrochen wird, erhält der Charterer keine Rückerstattung, muss jedoch alle Kosten tragen, die durch diese vorzeitige Weitervermietung an den Vermieter entstehen.