Stornierungsbedingungen: Personalisiert
Bei Stornierung des Boots durch den Mieter verfallen die zum Zeitpunkt der Stornierung gezahlte Vermittlungsprovision und der Mietpreis. Bei Stornierung nach dem Tag der Restzahlung gemäß Mietvertrag/Rechnung verfallen die gesamte Vermittlungsprovision und der Mietpreis. Der Mieter hat jedoch das Recht, anstelle einer Stornierung den Mietpreis auf einen anderen, vom Bootseigentümer akzeptierten Mieter zu übertragen. Nachdem der Vertrag für den Bootseigentümer verbindlich geworden ist, ist er nicht berechtigt, den Vertrag ohne Zustimmung des Mieters aus anderen als den in §§ 1b, 3a und 4a und 4b genannten Gründen zu kündigen.