Stornierungsbedingungen: AGB
Wenn der Charterer die Reservierung schriftlich storniert, behält sich GWYC das Recht vor, die folgenden Stornierungsgebühren zu erheben:
- Im Falle einer Stornierung, die früher als sechzig (60) Tage vor dem Startdatum
des Charterzeitraums erfolgt - 50 % der Chartergebühr
- Im Falle einer Stornierung, die sechzig (60) Tage oder weniger vor dem Startdatum
des Charterzeitraums erfolgt - 100 % der Chartergebühr
- Im Falle einer Stornierung, die nach dem Check-in erfolgt - 100 % der Chartergebühr zu
züglich aller anderen Kosten, die GWYC dadurch entstanden sein könnten
Wenn der Charterer in der Lage ist, einen Ersatzvermieter für den gleichen Zeitraum
des Charters und zu den gleichen Bedingungen zu finden, behält sich GWYC das Recht vor, alle durch die Änderung entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen
. Für den Fall, dass der Charterer die Reservierung aufgrund eines Todesfalls in der Familie oder einer schweren Erkrankung stornieren muss, ist GWYC nicht verpflichtet, den gezahlten Betrag zurückzuerstatten, sondern stellt eine Gutschrift für den nicht genutzten Teil der gesamten Chartergebühr aus, die für jede zukünftige Charter mit GWYC auf einem ähnlichen Schiff für einen anderen Zeitraum verwendet werden kann.
Eine Entschädigung oder Rückerstattung erfolgt nicht, wenn der Charterer aufgrund von Situationen wie Krieg, Aufruhr, Zivilstreitigkeiten, Arbeitskämpfen, terroristischen Aktivitäten, außergewöhnlichen sanitären Bedingungen, Naturkatastrophen, Eingriffen der zuständigen Behörden oder anderen unvorhergesehenen Umständen, die als höhere Gewalt gelten können, Unannehmlichkeiten erfährt oder zahlen muss.