Stornierungsbedingungen: Personalisiert
RÜCKTRITT DES MIETERS UND ABBRUCH DER KREUZFAHRT
Im Falle des Rücktritts des Mieters ist der Reeder berechtigt, die geleisteten Anzahlungen einzubehalten oder zurückzufordern bzw. einzufordern, wenn die Mitteilung des Rücktritts vor Fälligkeit des Restbetrags erfolgt, sowie die Anzahlungen und den Restbetrag, wenn die Mitteilung nach Fälligkeit des Restbetrags erfolgt.
Im Falle eines Abbruchs der Kreuzfahrt hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung.