Stornierungsbedingungen: AGB
Wenn der Charterer aus irgendeinem Grund, außer aufgrund einer nicht rechtzeitigen oder nicht rechtzeitigen Bereitstellung des Bootes durch den Vermieter, von der Miete zurücktritt und den Vertrag kündigt, verbleiben die geleisteten Anzahlungen beim Vermieter, es sei denn, die Kündigung wird dem Vermieter mindestens 95 Tage vor dem Datum der Verfügbarkeit des Bootes mitgeteilt. In diesem Fall wird dem Mieter lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 300 Euro in Rechnung gestellt. Die geleisteten Anzahlungen werden dem Vermieter abzüglich dieses Betrags zurückerstattet.
Bei einer Kündigung, die weniger als 95 Tage vor dem Datum der Verfügbarkeit mitgeteilt wird, erstattet der Vermieter dem Mieter jedoch die geleisteten Anzahlungen abzüglich der oben genannten Bearbeitungsgebühren und gegebenenfalls der Differenz zwischen dem Mietpreis und dem Preis, zu dem der Mieter das Boot im gleichen Zeitraum hätte erneut mieten können, sofern es dem Vermieter gelingt, das reservierte Boot erneut zu vermieten. Ist der Vermieter aufgrund eines Schadens oder aus einem anderen, von ihm nicht zu vertretenden Grund nicht in der Lage, dem Mieter das Boot oder ein gleichwertiges Boot zum vereinbarten Termin und/oder für die vereinbarte Dauer zur Verfügung zu stellen, und übersteigt der Nutzungsausfall die Hälfte der ursprünglich im Vertrag vereinbarten Mietdauer, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten und die volle Rückerstattung der bereits gezahlten Beträge verlangen. Ist der Nutzungsausfall geringer, kann der Mieter lediglich eine diesem Ausfall entsprechende Minderung des Mietpreises verlangen.