Stornierungsbedingungen: Personalisiert
Bei Stornierung des Boots durch den Mieter verfallen die bei Stornierung gezahlte Maklerprovision und der Mietpreis. Bei Stornierung des Boots durch den Mieter nach dem Tag der Restzahlung gemäß Mietvertrag/Rechnung verfallen die gesamte Maklerprovision und der Mietpreis. Der Mieter hat jedoch das Recht, statt der Stornierung den Mietpreis auf einen anderen, vom Bootseigentümer akzeptierten Mieter zu übertragen. Nachdem der Vertrag für den Bootseigentümer verbindlich geworden ist, hat er kein Recht, den Vertrag ohne Zustimmung des Mieters aus anderen als den in § 1b, 3a und 4a und 4b genannten Gründen zu kündigen.