Stornierungsbedingungen: Personalisiert
Bei einer Kündigung durch den Mieter am oder zu einem beliebigen Zeitpunkt vor Mietbeginn oder bei Nichtzahlung des Restbetrags durch den Charterer nach Erhalt der Mahnung ist der Eigentümer berechtigt, den vollen Betrag aller Zahlungen des Mieters vor der Kündigung einzubehalten.
Unbeschadet der Rechtsmittel des Eigentümers gilt: Wenn der Eigentümer die Yacht für den gesamten oder einen Teil des Zeitraums und zu denselben Bedingungen oder zu einem reduzierten Preis an einen anderen Mieter vermieten kann, erstattet der Eigentümer oder der Makler in seinem Namen dem Mieter den Nettobetrag, der dem Mieter nach der Neuvermietung zusteht und der auf folgender Grundlage berechnet wird:
Die ursprüngliche Gebühr abzüglich Provisionen wird von der Nettomiete für den Zeitraum abgezogen, die dem Eigentümer aus der Neuvermietung zusteht. Hinzu kommen alle angemessenen zusätzlichen Kosten, einschließlich Provisionen, die dem Eigentümer bei der Neuvermietung entstehen. Der berechnete Betrag wird von dem tatsächlich vom Charterer erhaltenen Geld abgezogen, und ein etwaiger verbleibender Kreditbetrag, der dem Charterer zusteht, wird zurückgezahlt. Ziel ist es, dass der Eigentümer bei einer Neuvermietung nicht weniger Nettoerlös erhält, als er bei Erfüllung der ursprünglichen Vereinbarung erhalten hätte. Der Eigentümer wird sich nach besten Kräften bemühen, die Yacht neu zu vermieten, und wird seine Zustimmung zur Neuvermietung nicht unangemessen verweigern, obwohl Charter, die vernünftigerweise als schädlich für die Yacht, ihren Ruf, ihre Besatzung oder ihren Zeitplan angesehen werden können, abgelehnt werden können.