Stornierungsbedingungen: Personalisiert
Der Charterer kann vom Chartervertrag zurücktreten, verliert jedoch das Recht auf Rückerstattung der Beträge, die er dem Eigentümer als Anzahlung zur Bestätigung seiner exklusiven Reservierung gezahlt hat; Ab dem sechzigsten Tag vor Charterbeginn verliert der Charterer das Recht, vom Chartervertrag zurückzutreten, und ab diesem Zeitpunkt hat der Eigentümer weiterhin Anspruch auf 100 % des Fahrpreises, sollte der Charterer später erklären, dass er nicht in der Lage ist, das Boot zu nutzen . Sollte die Vercharterung des Bootes auf Wunsch oder aus Veranlassung des Charterers unterbrochen werden, hat dieser keinen Anspruch auf eine Rückerstattung: Wird das Boot während des vereinbarten Zeitraums nicht genutzt, hat der Charterer keinerlei Anspruch auf eine Rückerstattung. Der Eigentümer, der aufgrund einer Panne oder aus anderen Gründen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, nicht in der Lage ist, das vertraglich vereinbarte Boot zu liefern, hat die Möglichkeit, innerhalb von drei (3) Tagen ein anderes Boot mit ähnlichen Eigenschaften zu liefern, und muss dem Charterer nur den Tagespreis erstatten Tarif für die Tage, an denen ihm das Fahrzeug nicht zur Verfügung stand. Sollte sich die Verzögerung über diesen Zeitraum hinaus erstrecken, ist der Charterer berechtigt, die Stornierung der Charterparty und die Rückerstattung des gezahlten Betrags zuzüglich der gesetzlichen Zinsen zu verlangen, hat jedoch keinen Anspruch auf sonstige Schadensersatzansprüche.