Stornierungsbedingungen: AGB
Artikel 7. STORNIERUNG DURCH DEN MIETER: Storniert der Mieter die Miete vor Übernahme des Bootes und kündigt den Vertrag, erfolgt keine Rückerstattung. Stornieren Sie nach der Abreise oder erscheinen Sie nicht zum Zeitpunkt der Abreise, erfolgt keine Rückerstattung. Gelingt es dem Vermieter, das reservierte Boot zu vermieten, erstattet er in jedem Fall alle geleisteten Anzahlungen zurück. Befindet sich das übergebene Boot zum Zeitpunkt der Übernahme nicht in seetüchtigem Zustand, sei es aufgrund des Fehlens eines wesentlichen Sicherheitselements oder weil es nicht den Vorschriften entspricht, und kann der Vermieter kein Boot mit gleichen oder besseren Eigenschaften anbieten, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten und die gezahlten Beträge unter Ausschluss jeglicher anderer Entschädigungen zurückfordern. Dem Mieter ist es untersagt, die Anmietung eines Ersatzbootes mit ähnlichen Eigenschaften abzulehnen. Nach der Übernahme ist der Vertrag nicht mehr kündbar. Artikel 8. VOLLSTÄNDIGE ODER TEILWEISE STORNIERUNG DURCH DEN VERMIETER. Bei nachgewiesener Inkompetenz des Kapitäns oder der Besatzung oder bei Nichtvorliegen der erforderlichen Qualifikationen behält sich der Vermieter das Recht vor, den Vertrag zu kündigen. Sollten die Wetterbedingungen die nautische Ausübung gefährlich machen, bietet der Vermieter dem Mieter die Möglichkeit, die Bootsmiete zu verschieben oder eine Rückerstattung zu erhalten.