Stornierungsbedingungen: AGB
Wenn der EIGENTÜMER vor Beginn der Charterperiode, wie auf Seite 1 dieses Vertrags beschrieben, eine Kündigung über (falls zutreffend) einreicht und die Kündigung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, gilt das Rechtsmittel gemäß (b) oben.
e) Erfolgt die Kündigung aus einem anderen Grund als höherer Gewalt, hat der CHARTERER Anspruch auf zinslose Rückzahlung aller von ihm an den EIGENTÜMER oder den Gesellschafter geleisteten Zahlungen in voller Höhe und zusätzlich auf eine Vertragsstrafe, die nach folgender Staffelung berechnet und unverzüglich gezahlt wird:
Dreißig (30) Tage oder mehr vor Beginn der Charterperiode: ein Betrag in Höhe von fünfundzwanzig Prozent (25 %) der Chartergebühr.
Mehr als vierzehn (14) Tage, aber weniger als dreißig (30) Tage vor Beginn der Charterperiode: ein Betrag in Höhe von fünfunddreißig Prozent (35 %) der Chartergebühr.
vierzehn (14) Tage oder weniger vor Beginn des Charterzeitraums ein Betrag in Höhe von fünfzig Prozent (50 %) der Chartergebühr.