Stornierungsbedingungen: AGB
Kündigt der Mieter den Vertrag vor Mietbeginn schriftlich gegenüber dem Vermieter, so ist dieser berechtigt, die Zahlung des gesamten Mietpreises unter Einbehaltung aller bereits geleisteten Zahlungen zu verlangen. Insbesondere gilt: Geht die Kündigung beim Vermieter ein:
1) mehr als 30 (dreißig) Tage vor Mietbeginn, ist der Vermieter berechtigt, nur die vom Mieter geleistete Anzahlung in Höhe von 50 % einzubehalten;
2) geht die Kündigung innerhalb von 30 (dreißig) Tagen vor Mietbeginn beim Vermieter ein, hat der Vermieter Anspruch auf den vollen vereinbarten Mietpreis.