Stornierungsbedingungen: Personalisiert
Kann der Charterkunde die Reise nicht antreten, hat er dies dem Vercharterer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wobei der Zeitpunkt des entsprechenden Zugangs des Vercharterers maßgeblich ist. Gelingt eine Ersatzcharter zu den gleichen Konditionen, erhält der Charterkunde die bisher geleisteten Zahlungen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 150,- zurück. Der Charterkunde kann nur mit Zustimmung und schriftlicher Zustimmung des Charterunternehmens einen geeigneten Ersatzcharterkunden stellen, der den Vertrag übernimmt. Im Falle einer Ersatzcharter für Rabatte oder für einen kürzeren Zeitraum wird die jeweilige Differenz zuzüglich der Bearbeitungsgebühr dem Charterkunden in Rechnung gestellt. Sind unterschiedliche Liefer- und Rücknahmehäfen oder Auslandshäfen vertraglich vereinbart, erhöht sich die Entschädigung um jeweils 20 %. Der Vercharterer kann bei nicht rechtzeitiger Zahlung der entstandenen Kosten vom Vertrag zurücktreten und behält sich die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages ausdrücklich vor. In allen anderen Fällen hat der Charterer Anspruch auf den vertraglich vereinbarten Charterpreis.
Der Abschluss einer Charter-Rücktrittsversicherung mit besonderer Absicherung chartertypischer Risiken (Ausstieg des Skippers führt zur Stornierung der gesamten Reise) wird daher dringend empfohlen.