Stornierungsbedingungen: Personalisiert
Kann der Charterkunde die Reise nicht antreten, so hat er dies dem Vercharterer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wobei der Zeitpunkt des entsprechenden Zugangs des Vercharterers maßgeblich ist. Gelingt eine Ersatzcharter zu den gleichen Bedingungen, erhält der Charterkunde die bis dahin geleisteten Zahlungen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 150.- zurück. Nur mit Einverständnis und schriftlicher Zustimmung des Vercharterers kann der Charterkunde einen geeigneten Ersatzcharterkunden stellen, der den Vertrag übernimmt. Bei einer Ersatzcharter zu Rabatten oder für einen kürzeren Zeitraum wird dem Charterkunden die jeweilige Differenz zzgl. der Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Sind vertraglich unterschiedliche Übergabe- und Rückgabehäfen bzw. Auslandshäfen vereinbart, erhöht sich die Entschädigung um jeweils 20%. Der Vercharterer kann bei nicht fristgerechter Zahlung der entstandenen Kosten vom Vertrag zurücktreten und behält sich die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages ausdrücklich vor. In allen anderen Fällen hat der Vercharterer Anspruch auf den vertraglich vereinbarten Charterpreis. Der Abschluss einer Charterrücktrittsversicherung mit spezieller Absicherung chartertypischer Risiken (Ausfall des Skippers führt zur Stornierung des gesamten Törns) ist daher dringend zu empfehlen.