Stornierungsbedingungen: AGB
Wenn der Charterer die Reservierung schriftlich storniert, behält sich GWYC das Recht vor, dies zu tun
Es fallen folgende Stornogebühren an:
- Im Falle einer Stornierung, die früher als sechzig (60) Tage vor dem Startdatum erfolgt
des Charterzeitraums - 50 % der Chartergebühr
- Im Falle einer Stornierung, die sechzig (60) Tage oder weniger vor Beginn der Veranstaltung erfolgt
Charterzeitraum - 100 % der Chartergebühr
- Im Falle einer Stornierung nach dem Check-in: 100 % der Chartergebühr
zusätzlich zu allen anderen Kosten, die GWYC dadurch entstanden sein könnten
Wenn es dem Charterer gelingt, für denselben Zeitraum einen Ersatzvermieter zu finden
Bei Charter und zu den gleichen Geschäftsbedingungen behält sich GWYC das Recht vor, Gebühren zu erheben
für die durch die Änderung entstehenden Kosten.
Für den Fall, dass der Charterer die Reservierung aufgrund eines Todesfalls in der Familie stornieren muss
Bei schwerer Erkrankung ist GWYC nicht zur Rückerstattung des gezahlten Betrages verpflichtet, sondern stellt eine Gutschrift aus
Beachten Sie, dass der ungenutzte Teil der gesamten Chartergebühr für künftige Zwecke verwendet werden kann
Charter mit GWYC auf einem ähnlichen Schiff für einen alternativen Zeitraum.
Eine Entschädigung oder Rückerstattung erfolgt nicht, wenn dem Charterer Unannehmlichkeiten entstehen
oder zahlen muss aufgrund von Situationen wie Krieg, Aufruhr, Zivilstreit, Arbeitskampf,
terroristische Aktivität, außergewöhnliche sanitäre Bedingungen, Naturkatastrophe, Intervention von
zuständigen Behörden oder anderen unvorhergesehenen Umständen, die einer Gewalt gleichkommen können
höhere Gewalt.