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Versicherungs-Service

Versicherungen für Charterkunden

Pantaenius Yachtversicherungen

Bei Abschluß des ARGOS-Chartervertrages empfehlen wir automatisch ein Reiserücktrittskosten-Versicherungs-Paket für Charter und Flüge (max. 10 Personen).

Pantaenius Logo

So werden Ihnen die Kosten im Härte-, Rücktritts- oder Abbruchsfall erstattet. Eine Skipperhaftpflichtversicherung ist mit im Basis-Paket enthalten.

Das Basispaket kann durch eine zusätzliche Kautionsversicherung je nach Kautionshöhe erweitert werden.

Gerne können Sie auch das Antragsformular Online ausfüllen.

Reiserücktrittskosten-Versicherung

Reiserücktritt Versicherung

Die Reiserücktrittskosten-Versicherung erstattet bei Ausfall des nichtgewerblichen Skippers, eines oder mehrerer Crewmitglieder die vertraglich geschuldeten Stornokosten für die Charter, An- und Abreise, ebenso bei Abbruch der Reise die zusätzlich entstehenden Rückreisekosten sowie anteilige Charterkosten.

Skipperhaftpflichtversicherung

Skipperhaftpflicht Versicherung

Die Skipperhaftpflichtversicherung deckt Schadenereignisse, die sich durch den Gebrauch der gecharterten Motor- oder Segelyacht und der Beiboote durch Skipper und Crew an Dritten ereignen. Versichert sind u.a. Schäden an anderen Schiffen, an Hafen- oder Steganlagen.

Auch Schäden, die aufgrund grober Fahrlässigkeit am Charterschiff entstehen und nicht über die Kaskoversicherung des Vercharterers abgedeckt sind, sind inbegriffen.

Weitere Bestandteile sind: Charterausfalldeckung, Beschlagnahmedeckung, Hotel- und Transportkostendeckung sowie Vermögensschäden.

Kautionsversicherung

Kautionsversicherung

Die Kautionsversicherung deckt das finanzielle Risiko für den Fall, dass der Vercharterer die geleistete Kaution ganz oder teilweise einbehält – ob berechtigt oder nicht.

Auslandsreise-Krankenversicherung

Auslandsreiseversicherung

Die Auslandsreise-Krankenversicherung erstattet neben den Kosten für die ärztliche Behandlung, Arzneimittelkosten und Krankenhausaufenthalt den Krankenrücktransport ins Heimatland sowie die Überführungskosten im Todesfall.

Unfallversicherung

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung aus unserem Charterpaket bietet Schutz für Todes- und Invaliditätsfälle inklusive zahlreicher Leistungen, die eine allgemeine Unfallversicherung nicht absichert. Versichert sind Skipper und Crew während der privaten Nutzung der Charteryacht, von Beibooten und Wassersportgeräten sowie bei Landgängen von bis zu 48 Stunden.

Hamburger Yacht-Versicherung Schomacker

Unser Charterpaket besteht aus fünf Charter-Versicherungen, die Sie nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen an Ihren Törn anpassen können.

Schomacker Logo

Während Sie die Kautions-, Skipper-Haftpflicht- und Insassenunfallversicherung auch noch spontan direkt vor dem Ablegen abschließen können, müssen die Reiserücktrittskosten- und die Insolvenzversicherung mit der Buchung des Törns, spätestens jedoch 14 Tage danach abgeschlossen werden.

Reiserücktrittskostenversicherung

Kann der Skipper durch ein versichertes Ereignis die Reise nicht antreten, werden die Kosten für den gesamten Charter-Segeltörn erstattet. Wenn ein Crewmitglied die Reise nicht antreten kann, wird dessen Anteil erstattet, optional lässt sich der Versicherungsschutz ausweiten, falls die komplette Reise storniert werden soll. Der Reiseabbruch ist immer mit abgesichert.

Insolvenzversicherung (Ergänzung zur Reiserücktrittskostenversicherung)

Die Insolvenz des Charteryachtbetreibers kann im Rahmen der Reiserücktrittskostenversicherung mit abgesichert werden.

Skipperhaftpflichtversicherung

Deckt Schäden an einer Charteryacht ab, wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, Schadenersatzansprüche der Crewmitglieder untereinander, Sicherheitsleistungen im ausländischen Hafen und Ansprüche des Eigentümers bei Verlust von Chartereinnahmen.

Kautionsversicherung

Wird die Yacht während des Segeltörns beschädigt, kann die Chartergesellschaft die geleistete Kaution ganz oder teilweise einbehalten. Die Garantieversicherung für Charter-Kautionen deckt Ihr finanzielles Risiko ab. Unsere Kautionsversicherung hat keine Selbstbeteiligung. Die Versicherung leistet bei Schäden an der gecharterten Yacht, z.B. bei Lackkratzern, Segel-, Motor- und Getriebeschäden oder Verlust eines Fenders etc.

Insassenunfallversicherung

deckt Unfälle ab, die der Skipper oder der Skipper und die Crew erlitten haben (basierend auf der Crewliste).